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Bei DSGVO-Verstößen droht jetzt auch Schadensersatz

Marcel

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Schadenersatz als unkalkulierbares Kostenrisiko hinzugekommen

Landgericht München fällt bahnbrechendes Urteil

Für Websitebetreiber steigt das Risiko an unerwarteten Zahlungen deutlich an. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO droht nicht nur ein Bußgeld von 4% vom Jahresumsatz oder 20 Millionen Euro, sondern erstmalig in Deutschland erhält ein Websitebesucher Schadenersatz zugesprochen. Das Landgericht München sprach in seinem Urteil vom 20.1.2022 einem Kläger ein hundert Euro zu. Das klingt zunächst mal überschaubar. Da Websites meistens mehr als einen Besucher haben, eröffnet sich für viele Website-Betreiber aber ein neues Risiko. Die Beklagte hat Google Fonts auf der Webseite eingebunden und bei den Nutzern die Erlaubnis der Datenweitergabe an Google in den USA nicht eingeholt. Dabei gibt es Alternativen: Google Fonts können z.b. lokal auf dem Server installiert werden. Dadurch finden keine Datentransfers z.b. der IP-Adresse des Nutzers zu Google statt.

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