Für Eventagenturen, Marketing/HR und die öffentliche Hand

US-Datenstaubsaugern auf Webseiten gehört der Stecker gezogen

Marcel

Marcel

Lesefortschritt

Wie Behörden zu Datenhehlern werden können

Datenstaubsauger auf Behördenwebsites

Seit kurzem informieren wir verstärkt über die sehr bedenkliche Praxis, YouTube, Facebook und Co. als Ausspielplattform für Livestreams und Videos zu verwenden.
 
Wenn gewinnorientierte, am Wirtschaftsleben teilnehmende Unternehmen das tun, so ist das ihre freie Entscheidung. Sie sind selbst schuld, denn irgendwann werden sie merken, dass sie Marketing-Kamikaze betreiben. Warum, erfährst du hier:
 

Bei einer Behörde ist das anders. Der Steuerzahler finanziert den Staat und er hat ein Recht auf eine vorbildliche Anwendung des Rechts. Dazu gehört auch der Besuch einer Behördenwebseite. Was passsiert beim Besuch einer Seite mit eingepflegten Diensten wie Videos oder Livestreams? Dazu wechseln wir mal in die reale Welt:

Stell dir vor, du besuchst dein Finanzamt und schon an der Pforte wirst du komplett gescannt, alle Daten werden erfasst und gespeichert. Eine Kamera erfasst deinen Allgemeinzustand, deine Kleidung, deine Stimmlage. Der Algorithmus stellt unter anderem fest, du könntest mal wieder neue Schuhe und eine neue Brille gebrauchen und das Finanzamt verkauft diese Information an die meist bietenden Firmen für diese Information. Garniert wird dieser Deal mit dem Hinweis über dein Nettoeinkommen, damit die Bieter dir auch das deinem Geldbeutel entsprechende Angebot machen können.

 

Und fast so läuft es bei jedem Auftruf einer Webseite mit eingebetteten Diensten wie Youtube oder Vimeo Videos (da muß noch nicht mal der Player gestartet werden) die US-Konzerne bekommen jedes Mal die IP-Adresse der Nutzer übermittelt.

 
Und mit dieser IP-Adresse lassen sich zuordnen:
  • Grober Standort
  • Detaillierter Standort
  • Kontaktinformation
  • physische Adresse
  • E-Mail Adresse
  • Name
  • Telefonnummer
  • Suchverlauf
  • Browserverlauf
  • Kennungen
  • Benutzer-ID
  • Geräte-ID
  • Nutzungsdaten
  • Produktinteraktion
  • Werbedaten

Keine Daten an steuervermeidende Big Tech Konzerne

Selbst wenn die Nutzer einer Datenweitergabe zustimmen, ist ihnen nicht klar, dass jedes Mal das digitale Nutzungsprofil ihrer Person verfeinert wird, was den Wert dieses Datensatzes enorm steigert. Die Daten werden für immer gespeichert und laufend monetarisiert. Youtube konnte so im Jahr 2021 ca. 21 Mrd. Dollar erwirtschaften.

Cookie-Banner – die große Täuschung

Falls die Besucher eine Datenweitergabe per Cookie Banner ablehnen, die IP-Adresse wurde vorher schon übermittelt. Eine Ablehnung kommt da zu spät. Der Cookie-Banner ist sinnlos, im Gegenteil, er täuscht Rechtssicherheit vor, wo keine ist..

Keine Daten an steuervermeidende Big Tech Konzerne

Als Marktteilnehmer in der EU muss ich anmerken, dass hier die Taschen von Alphabet & Co. kontinuerlich gefüllt werden, und Persönliches der Zuschauer wie z.B. das politische Interesse von Personen an diese Konzerne, die keine Wohltätigkeitsorganisationen, sondern Wirtschaftsunternehmen sind, weitergereicht werden.

Das Streaming ist nur kostenlos, weil mit den Daten „bezahlt“ wird und dabei ein Gewinn übrig bleibt, der zudem nicht in Deutschland, sondern in der EU minimal in einem Niedrigsteuerland versteuert wird. (Steuersparmodell über Irland, NL – Stichwort „DoubleDutchIrishSandwich“)
 
Bedenklich ist auch, dass US-Firmen und damit auch Geheimdienste Zugang zu Informationen wie z.B. politischen Interessen dieser Nutzer bekommen.
(Der EuGH hat in seinem „privacy shield“ Abkommen die USA als unsicheres Drittland eingestuft, weil Sicherheitsbehörden ohne Weiteres

Datensätze von EU-Bürgern einsehen können). Hierbei gehört die politische Orientierung sicherlich zu den sensibleren Aspekten des Persönlichkeitsprofiles.

Denn wer sich häufig Videos mit Bezug zu Partei X ansieht, der scheint auch politisch in Richtung Partei X zu tendieren. Facebook kann diese Daten jederzeit an Partei Y oder Z verkaufen. Dabei hätte dann eine Behörde geholfen, die deutsche Wählerschaft zu klassifizieren. Gilt das Wahlgeheimnis nicht mehr? Kann und darf das sein?

Daten von Kindern und Jugendlichen als Beifang

Und dann gibt es noch den digitalen Datenbeifang: Auch die Daten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die mangels Geschäftsfähigkeit einer Datenweitergabe gar nicht zustimmen dürften, werden gerne genommen, gespeichert und verarbeitet. Das ist sicher ein Verstoß gegen die DSGVO, die von Behörden zwar beachtet werden muss. Von Strafen bis zu 4% vom Umsatz sind sie allerdings befreit. Nicht zahlen zu müssen, heisst aber nicht, dieser unsäglichen Praxis des ungezügelten Datenklaus Vorschub leisten zu müssen. US-Anbieter haben auf Behördenwebseiten nichts zu suchen.

Mein Fazit:

Ich empfehle dringend zu einem Wechsel zu Video.Taxi. Die Daten bleiben im Eigentum unserer Kunden, wir verkaufen keine Nutzerdaten weiter oder monetarisieren sie anderweitig.

de_DEGerman